Ein Wäscheabwurf... und die Technik dahinter

Wussten Sie, dass allein in Deutschland jährlich ca. 3.000 Menschen dabei verunglücken, volle Wäschekörbe die Treppe hinunter zu tragen?
Ein Spielzeugauto auf der Treppe, ein Taschentuch, ein Legostein genügt... und schon nimmt das Unglück seinen Lauf!

Was ist ein Wäscheabwurf und wie funktioniert das Ganze?
Einfach gesagt: Oben rein - unten raus!

Prinzipiell funktioniert ein Wäscheabwurf-Schacht wie in der nebenstehenden schematischen Darstellung erkennbar, d.h. es führt ein senkrechtes Rohr mit einem Durchmesser zwischen 300 mm (typisch für ein Einfamilienhaus) und 450 bis 500 mm (für gewerbliche Anwendungen wie Krankenhäuser, Hotels oder Pflegeheime) durch das Gebäude.

In den jeweiligen Etagen werden Einwurf-Türchen vorgesehen, durch die die Wäsche in das Rohr hinein geworfen wird. Die Türchen können, je nach baulicher Gegebenheit, mittels eines sogenannten "Türschurrenrohrs" seitlich angebracht werden oder am oberen Ende des Rohres als Einwurftür (Klappe) von oben.

Voraussetzung für eine zufriedenstellende Funktion im Betrieb ist, wie bei allen anderen haustechnischen Anlagen auch, neben der Qualität des gelieferten Materials besonders eine sorgfältige und vorausschauende Planung!

Das bedeutet, dass ein Wäscheabwurf-Schacht möglichst von Beginn an fest mit eingeplant werden sollte da ein nachträglicher Einbau in bestehende Gebäude in den meisten Fällen fast unmöglich ist, von größeren Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in Bestandsgebäuden (z.B. in alten, ungenutzten Schornsteinzügen) einmal abgesehen.

Es ist nicht gerade so, dass das Haus um den Wäscheabwurf-Schacht "herumgebaut" werden muss, aber es sollten schon Überlegungen angestellt werden wo der Einwurf erfolgen soll, z. B. im Bad oder im Flur, und dass sich als Konsequenz daraus der Waschraum (HWR) möglichst unterhalb dieser Einwurfstellen befindet!

Aus naheliegenden Gründen ist es nicht sehr praktisch "Winkel" oder "Kurven" in das Schachtrohr einzubauen, da dies zwangsläufig, gerade bei leichteren Wäschestücken, zu "Hängern" im Schachtrohr führen kann; das Wäschestück würde erst bei dem nächsten Abwurf eines größeren, resp. schwereren Wäschestücks mitgenommen werden und im Waschraum ankommen.


Wäscheabwurf-Schacht aus Kunststoff

Einsatzbereich: Privat genutzte Einfamilienhäuser ohne Brandschutzauflagen

Wäsche-Abwurfschächte aus Kunststoff (PVC) - für Eigenheime üblicherweise mit 300 mm Durchmesser - eignen sich aufgrund ihres günstigen Preises einerseits sowie der relativ einfachen Verarbeitung/Einbringung andererseits sehr gut für den Bereich von Einfamilienhäusern solange keine einschlägigen Brandschutzbestimmungen oder andere Auflagen, insbesondere seitens Ihrer zuständigen Baubehörde, dagegen sprechen.

Die Einbringung von Wäscheabwurf-Schächten aus Kunststoff sollte nach Möglichkeit immer ohne "Kurven" (= Bögen) im System erfolgen, da es sonst eventuell und in seltenen Fällen bei leichten und kleinen Wäschestücken (wie z.B. Halstüchern oder Kindersocken) zu "Hängern" kommen kann.
Allerdings stellen auch solche "Hänger" im Rohrsystem durch den relativ großen Durchmesser der Rohe von 300 mm kein echtes Problem dar, im Falle eines Falles genügt es generell etwas Größeres oder Schwereres hinterher zu werfen und das Problem ist gelöst.

Siehe auch: Schachtmaterial für Wäscheabwürfe in Kunststoffausführung


Wäscheabwurf-Schacht aus Edelstahl (V2A nach DIN 1.4301)

Einsatzbereich: Überwiegend gewerblich genutzte Objekte

Wäscheabwurf-Schächte aus Edelstahl werden üblicherweise dort eingesetzt, wo einschlägige Brandschutzbestimmungen bzw. sonstige bau-behördliche Auflagen zu beachten sind.
Generell gilt, dass in gewerblich genutzten Gebäuden wie z.B. Hotels, Wohnheimen und Krankenhäusern ausschließlich Wäscheabwurf-Schächte aus Edelstahl verwendet werden dürfen, Abwurf-Schächte aus Kunststoff sind dort i.d.R. nicht zulässig!

Das von uns gelieferte Edelstahl-Material entspricht durchgängig der Qualitäts-Güte DIN 1.4301 und ist somit in den meisten gewerblich genutzten Bereichen zugelassen und einsetzbar.
Da Gebäude-Brandschutz in Deutschland jedoch Ländersache ist und die Auslegung der Brandschutzbestimmungen von Bundesland zu Bundesland teilweise sehr unterschiedlich erfolgt gilt grundsätzlich:
Vor der Planung bzw. Einbringung eines Wäscheabwurf-Schachts in gewerbliche genutzte Gebäude sind die zuständigen, örtlichen Behörden zu konsultieren - dies gilt ganz besonders für die Einwurf-Situation (Wäscheeinwurf-Türen) in den jeweiligen Stockwerken!

Siehe auch: Schachtmaterial für Wäscheabwürfe in Edelstahlausführung

Siehe auch: Wäscheabwurf in F30/F90 Brandschutzausführung