Brandschutz-Einwurftüren nach F30/F90
Brandschutz ist in Deutschland Ländersache, und damit zuweilen ähnlich kompliziert in der jeweiligen Umsetzung wie bundesweite Rauchverbote oder einheitliche Bildungsstandards, denn die Auslegung der Brandschutzbestimmungen erfolgt von Bundesland zu Bundesland teilweise recht unterschiedlich (um nicht zu sagen eigenwillig...).
Aus diesen Gründen muss, soviel Minimalkonsens herrscht dann doch, im Mindestfall das Rohrmaterial (siehe auch: Schachtmaterial) für derartige Wäscheabwurf-Schächte in aller Regel aus Edelstahl nach DIN 1.4301 gefertigt sein.
Wo dann häufiger die Uneinigkeit besteht ist bei der Wahl der passenden Einwurftüren, mal muss es F30 sein, mal F90 und wieder ein anderes Mal reichen Edelstahltürchen (nach DIN 1.4301) in separat gestalteten Serviceräumen, wie man sie häufiger in Hotels oder Pflegeheimen vorfindet.
Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein bieten wir unsere Brandschutz-Wäscheeinwurftüren, wie nebenstehend abgebildet, wahlweise in F30 als auch in F90 an, wobei die Einwurftüren in beiden Fällen nach F30 bzw. F90 zertifiziert/testiert sind und sowohl über eine bauaufsichtliche Zulassung verfügen als auch die entsprechende Prüfnummer mitbringen!
Generell erhalten Sie die Brandschutz-Wäscheeinwurftüren in jedem beliebigen Maß, egal ob rechteckig oder quadratisch, insofern soll die nebenstehende Abbildung lediglich die grundsätzliche Ausführung darstellen.
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- Lieferbar von 300 x 300 mm bis 870 x 2140 mm Anschlußmaß (= lichtes Innenmaß), auch in allen objektspezifischen Zwischenmaßen in quadratischer oder senkrechter Ausführung (Wichtig: Das Höhenmaß muss immer größer oder gleich dem Breitenmaß sein!)
- Außenmaß/Sichtmaß = Anschlußmaß + 88mm - Beispiel: Die Einwurftür mit einem Anschlußmaß (lichtes Innenmaß) von 300 x 300mm hat ein Sichtmaß (= Außenmaß) von 388 x 388mmDie lichte Öffnung in der Wand (auch als Bauöffnungsmaß bezeichnet) muss immer +/- 7mm umlaufend ( = 14mm) größer sein als das Außenmaß der Einwurftür, im vorgenannten Beispiel wäre also ein Bauöffnungsmaß von 395 x 395mm erforderlich.
- Revisionsabschluss, Feuer- und Rauchdichtigkeit umlaufend
- Erfüllt die Anforderungen der aktuellen MLAR/LAR/RbALei
- Schutzart entsprechend IP54
- Brandschutzplatten nicht brennbar
- Hochwertige Oberflächenbeschichtung lichtgrau, ähnlich RAL 7035, incl. Kanten
- Weitere lieferbare Standardfarben ohne Mehrpreis:
- beige, ähnlich RAL 1015
- rot, ähnlich RAL 3020
- grün, entspricht NCS S2005-G20Y
- blau, entspricht NCS 3010-R90B - Weitere Farben, Dekore und Strukturen gegen Mehrpreis lieferbar
- Optional verschiedene Dekoroberflächen und Strukturen lieferbar
- Verschluss über Vierkant auf Anfrage
- Türanschlag links
- Belüftungssysteme
- Edelstahlanfahrschutz
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-6.55-2336 (F30) bzw. Z-6.55.2167 (F90) für Massivwände (F30/F90), GKF-Metallständerwände (F30/F90) und GKF-Schachtwände (F30/F90), geprüft nach DIN 4102 Teil 1
Da diese Produkte einer kontinuierlichen Weiterentwicklung unterliegen können sich Änderungen in den Prüfzeugnissen ergeben, die Verwendbarkeitsnachweise sind daher bitte vor einer Bestellung immer aktuell zu erfragen, vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die Oberflächen können so z.B. mit individueller Farbgebung gestrichen bzw. lackiert werden (auf Wasserbasis), aber auch tapeziert oder verkleidet werden (nach Vorgabe des Herstellers)!
Da es im Bereich Wäscheeinwurf mit Brandschutzanforderungen keine Standard-Artikel im eigentlichen Sinne gibt (in Bezug auf die Abmessungen - darum sind auch keine Brandschutzartikel in diesem Shop aufgeführt!) wenden Sie sich für die Beantwortung weiterer Fragen zum Thema "Wäscheabwurf und Brandschutz" bitte per e-mail oder telefonisch an unsere Service-Abteilung unter +49.40.83210450, wir beraten Sie sehr gern ausführlich und kompetent - und wir freuen uns auf ihren Anruf!