Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Vertragsabschluss als verbindlich anerkannt.


Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Vertragsabschluss

1.1. Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Allen Angeboten und Vereinbarungen, auch allen künftigen Geschäften zwischen dem Verkäufer und dem Besteller, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. 
1.2. Alle Kaufabschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Auftragsannahme des Verkäufers für diesen verbindlich. Die Auftragsannahme kann auch per E-Mail erfolgen.
1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt der Verkäufer nicht an, auch wenn er den abweichenden Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat. 
1.4. Nebenabreden oder Abweichungen von den getroffenen vertraglichen Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt sind. 

2. Preise

Für alle Geschäftsabschlüsse sind die im Zeitpunkt der Bestellung vom Verkäufer angegebenen Verkaufspreise des Verkäufers maßgebend.

3. Lieferung, Gefahrübertragung

3.1. Die vertraglich vereinbarten Lieferfristen sind keine Fixliefertermine.
3.2. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
3.3. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft durch den Verkäufer innerhalb der vereinbarten Frist.
3.4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn die Verzögerung durch höherer Gewalt, also Umstände, die außerhalb der Einflussnahmemöglichkeit des Verkäufers liegen, verursacht wird, gleichgültig ob solche Hindernisse im Betrieb des Verkäufers selbst oder bei einem Unterlieferanten entstehen. Als solche Hindernisse gelten beispielsweise die Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen sowie Krieg, Aufruhr, Teil- oder Generalmobilmachung, Streik, Aussperrung, Epidemien, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Stoffe, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Auslieferung der Bestellung von erheblichen Einfluss sind. 
Derartige Hindernisse sind vom Verkäufer auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.
3.5. Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn der Versand nicht vom Erfüllungsort aus erfolgt.
3.6. Etwaige, vom Besteller gewünschte Versicherungen gehen zu dessen Lasten und sind ausdrücklich gesondert zu vereinbaren.
3.7. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen.
3.8. Die Verpackungskosten sind in der im Rahmen des Bestellvorgangs angegebenen Versand-Pauschale bereits enthalten.

4. Rückgaberecht und Rückgabefolgen, Widerrufsbelehrung siehe hier: http://www.traupe.de/t/disclaimer

5. Mängel

5.1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Verkäufer wir wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Verkäufers unentgeltlich nachzubessern, oder nach seiner Wahl neu zu liefern, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer vom Tage des Gefahrüberganges an gerechnet, einen Mangel aufweisen, den der Verkäufer zu vertreten hat.
5.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

6. Gewerbliche Schutzrechte

An gewerblichen Schutz- und Urheberrechte an der vom Verkäufer gelieferten Ware, deren Verpackung und etwaigen Werbemitteln werden dem Besteller nur in dem Umfang Rechte eingeräumt, wie es für eine vertragsgemäße Verwendung der Waren erforderlich ist. Die Rechte bleiben dem Verkäufer im Übrigen vorbehalten.

7. Haftung

7.1. Der Verkäufer haftet für von ihm zu vertretende Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund  nur, wenn der Schaden
a)​ durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder
b) ​auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
7.2. Haftet der Verkäufer gem. Ziff. 7.1. a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Verkäufer bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
7.3. Vorstehende Haftungsbeschränkung gem. Ziff. 7.2. gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern oder Beauftragten des Verkäufers verursacht wurden, welche nicht zu den Geschäftsführern oder leitenden Angestellten des Verkäufers gehören.
7.4. In den Fällen der Ziff. 7.2. und 7.3. hafte der Verkäufer nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
7.5. Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 7.1. bis 7.4. gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Verkäufers.
7.6. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung einer seiner gesetzlichen Vertreter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Verkäufer unbeschränkt. 
7.7. Unberührt bleibt die Haftung des Verkäufers nach den §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.

8. Zahlung

8.1. Die Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers oder dessen Auftragsannahme nichts anderes ergibt.
8.2. Als Zahlungsmittel akzeptieren wir Vorauszahlung (Vorkasse), PayPal und - nur nach gesonderter Vereinbarung - Zahlung per Überweisung.
8.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäuferanerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor.
9.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben kann. 
9.3. Der Besteller tritt dem Verkäufer bereits mit Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Weiterveräußerung im Einzelfall gestattet wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Bestellers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzeigt.
9.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Sachenverarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
9.5. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

10. Datenschutz

Bei Anbahnung und Durchführung des Vertrages werden unter Umständen persönliche Daten des Bestellers erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Verkäufer nimmt die datenschutzrechtlichen Vorgaben sehr ernst und richtet sich strikt nach den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der persönlichen Daten des Bestellers. Der Verkäuferverweist zu den Einzelheiten auf die separate Datenschutzerklärung, die für den Kunden stets unter http://www.traupe.de/privacyinfo abrufbar ist.

11. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. 


DE-22547 Hamburg, den 01.10.2015